Lockdown des Sportbetriebs im November

Schreiben der Stadt Augsburg

Das Sport- und Bäderamt hat folgende Mitteilung versandt, mit der Aufforderung, diese Information allen Mitglieder bekannt zu machen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Sportfreunde,

in der Ministerpräsidentenkonferenz am vergangenen Dienstag wurden zur Eindämmung der Coronapandemie einschneidende Maßnahmen beschlossen, die auch den Sportbereich betreffen. Aufgrund der sehr hohen Infektionszahlen in Augsburg - der Inzidenzwert hat gestern die kritische Grenze von 250 überschritten - hat sich die Stadt entschlossen, die Maßnahmen für Augsburg zeitlich vorzuziehen und die Einschränkungen bereits ab Freitag den 30.10.2020 um 21:00 Uhr umzusetzen.

Nach der städtischen Allgemeinverfügung, welche die landesweiten Regelungen vorzieht, ist der Betrieb sämtlicher der in Paragraph 20 Abs. 2 und in Paragraph 23 der 7. BayIfSMV in der jeweils geltenden Fassung aufgeführten Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens, sondern der Freizeitgestaltung dienen untersagt. Hierzu zählen insbesondere auch Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), der Freizeit- und Amateursportbetrieb, Badeanstalten, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen, Wellnesszentren, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.

Zugelassen bleibt der Individualsport allein, zu zweit oder mit den in Paragraph 2 Abs. 1 Nr. 1 der 7. BayIfSMV in der jeweils geltenden Fassung genannten Personen auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.

Dies bedeutet, dass die Stadt Augsburg ab heute Abend um 21 Uhr alle Sportanlagen und Bäder schließen wird, lediglich der Max-Gutmann-Laufpfad bleibt für den Individuallaufsport zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet, Umkleiden und Duschen werden hier jedoch nicht zur Verfügung gestellt. Die Schulnutzung bleibt ebenfallsmöglich.

FÜR DIE VEREINE BEDEUTET DIE REGELUNG,
- dass auch die vereinseigenen Sportanlagen zu schließen sind. Für das Wochenende geplante Sportveranstaltungen sind abzusagen, Mitglieder sind über die Einschränkung zu informieren.
- Bereiche, die dem Individualsport dienen, der allein, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand betrieben werden kann (z.B. Tennisplatz) dürfen geöffnet bleiben.
- Ausnahmen bestehen derzeit im Bereich des Profisports, Ausnahmen für den Kadersport sind im Moment nicht bekannt, im Bereich des Individualsports aber zulässig (s.o.)
- Vermietungen an Schulen können Stand heute weiterhin stattfinden.
Weitere Informationen zu den Einschränkungen im Sportbetrieb folgen in den nächsten Tagen, sobald gesetzlichen Grundlagen des Freistaats Bayern hierzu vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen
Sport- und Bäderamt



Autor dieser Meldung:Eckhardt Frank
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